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Vertragsrecht

Herr Rechtsanwalt Rosendahl vertritt seine Mandanten zudem im Allgemeinen Vertragsrecht. Sorgfältig ausgestaltete Verträge sind die wesentliche Grundlage einer jeden Geschäftsbeziehung und darüber hinaus auch Grundvoraussetzung für ihren wirtschaftlichen Erfolg. Herr Rechtsanwalt Rosendahl entwirft und bearbeitet für Sie daher beispielsweise Formularverträge (Arbeitsverträge und Dienstverträge, Gesellschaftsverträge, Wohnraummietverträge und gewerbliche Mietverträge etc.) oder auch einen individuellen Kaufvertrag. Herr Rechtsanwalt Rosendahl prüft für seine Mandantschaft auch bereits von Dritten ausgearbeitete Verträge vor deren Unterzeichnung, denn nur wer die Vertragsbedingungen im Einzelnen durchdringt und versteht, kann die Chancen und Risiken des Vertragsschlusses richtig bewerten und insbe-sondere durch Vertragsvereinbarungen für den Fall späterer Auseinandersetzungen rechtzeitig Vorkehrungen treffen.

Die Mandantschaft der Bürogemeinschaft Spix & Rosendahl erhält somit bereits im Vorfeld einen strategischen Vorteil für den Fall, dass es später tatsächlich zu außergerichtlichen oder gerichtlichen Streitigkeiten kommt.