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Verkehrsrecht

Zu seinem weiteren Tätigkeitsschwerpunkt Verkehrsrecht gehören Unfälle und die damit verbundenen Folgesachen (Ordnungswidrigkeitenverfahren und Strafverfahren) sowie Unfallstreitigkeiten, die Herr Rechtsanwalt Rosendahl bearbeitet. Häufig kommen aber auch strafrechtsrelevante Sachverhalte vor, so dass Herr Rechtsanwalt Rosendahl auch die Tatbestände Trunkenheitsfahrt, Verkehrsgefährdung, Unfallflucht, Nötigung sowie Körper-verletzung und auch Tötung im Straßenverkehr etc. im Zusammenhang mit Fahrer-laubnissperren und Entzug von Fahrerlaubnissen bearbeitet und den Mandanten/ die Mandantin insbesondere auch in einer Hauptverhandlung vor Gericht vertritt. Da strafrechtliche relevante Sachverhalte im Straßenverkehr- abhängig von dem jeweiligen Einzelfall – auch zur Einstellung gebracht werden können, wofür sich Herr Rechtsanwalt Rosendahl auch im Falle von geringen Erfolgsaussichten bereits im Vorfeld einer mündlichen Hauptverhandlung einsetzt, gehört zu seiner Tätigkeit auch das gesamte Ordnungswidrigkeitenrecht. Dazu zählen beispielsweise Ordnungswidrigkeitenverfahren wie Einsprüche gegen Bußgeldbescheide wegen überhöhter Geschwindigkeit, meist verbunden mit der Anordnung von Fahrverboten, Abstandsmessungen, Verstöße gegen die Ladeverordnung und Gefahrengutverordnung sowie wegen sämtlicher übrigen Verkehrsvergehen nach der Straßenverkehrsordnung bzw. dem Straßenverkehrsgesetz.

Ebenso gehört zu seinem Aufgabengebiet die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen (einschl. Verdienstausfall u. Haushaltsführungsschaden) und Schmerzensgeldansprüchen im Rahmen von Unfällen, insbesondere bei einem Verkehrsunfall. Nach einem Unfall ist es gerade im Hinblick auf die umfangreiche Rechtsprechung ratsam frühzeitig seinen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Damit kann vermieden werden, dass dem Mandanten aus Unkenntnis Ansprüche verlorengehen und insbesondere auch, dass die Haftpflichtversicherer zu Unrecht Schaden-ersatzansprüche (fiktive Schadensberechnung, Nutzungsausfallschaden, Mietwagenkosten etc.) ungerechtfertigt kürzen oder auch gänzlich ablehnen.