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Strafrecht

Ein weiteres Schwerpunktgebiet von Herrn Rechtsanwalt Rosendahl liegt im Strafrecht. Dieses Rechtsgebiet berechtigt den Staat, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, wie zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung, Nötigung, Sachschädigung, Betrug, Hehlerei, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheitsfahrt und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, die mit einer Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Schwere Straftaten sind Verbrechen, die mit einem Jahr Freiheitsentzug oder darüber sanktioniert werden, wie Mord, Totschlag, Raub, räuberische Erpressung, Brandstiftung.

Herr Rechtsanwalt Rosendahl übernimmt hier sowohl die Strafverteidigung für den Anklage-vorwurf gegenüber dem Täter als auch die Nebenklagevertretung für das Opfer. Aufgrund zahlreicher Strafverteidigungen im Betäubungsmittelrecht hat Herr Rechtsanwalt Rosendahl auch auf diesem Gebiet zahlreiche Erfahrungen sammeln können.